Informationen für unsere Gäste
Reiserücktrittversicherung
Bestimmte Ereignisse sind nicht vorhersehbar. Wenn Sie Ihren Urlaub wegen unerwarteter schwerer Erkrankung stornieren müssen, fallen 90% Stornierungsgebühren an.
Natürlich sind wir bemüht das Zimmer oder die FEWO bei Absage weiter zu vermieten um Ihnen Kosten zu ersparen, aber das klappt leider nicht immer.
Deshalb unsere Bitte: Sichern Sie sich mit einer Reiserücktrittversicherung ab!
Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Bei Nichterfüllung des Vertrages, berechtigt den Vermieter, nach Rechtsprechung der Gerichte, 90 % des vereinbarten Preise zu verlangen.
Jedoch versuchen wir den Zeitraum möglichst weiter zu vermieten, damit Ihre ggf. anfallenden Kosten reduziert werden.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht vermietete Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Sollte ein gesetzliches Reiseverbot entstehen, fallen keine Gebühren unsererseits an.